25 Feb WIREG Meldung
JÄHRLICHE MELDEPFLICHT AB 10. JÄNNER 2020
Es besteht ein jährliche Meldeverpflichtung und Überprüfungsverpflichtung, ob sich die wirtschaftlichen Eigentümer geändert haben. Darüber hinaus sind alle Änderungen in der Struktur der wirtschaftlichen Eigentümer ebenfalls binnen Frist zu melden. Die Strafbestimmungen sind relativ hoch.
Dazu ist allerdings zu sagen, dass es wesentliche Ausnahmen von der jährlichen Meldeverpflichtung für OG, KG und GmbH gibt. Sind alle Gesellschafter natürliche Personen kann eine Meldung unterbleiben, wenn natürliche Personen Gesellschafter sind.
Abgesehen anderen Körperschaften ist defacto nur bei OG, KG und GmbH jährlich Meldeverpflichtungen vorzunehmen, wo der wirtschaftliche Eigentümer keine natürliche Person ist.
Angesichts der Tatsache, dass bei Aktiengesellschaften, Vereinen, Genossenschaften ohnedies die Geschäftsführer als wirtschaftliche Eigentümer angenommen werden, da die wirtschaftlichen Eigentümer defacto nicht festgestellt werden können, fragt man sich nach der Sinnhaftigkeit der Regelung.