Anti-Teuerungspaket

Das im Juli präsentierte Anti-Teuerungspaket der Bundesregierung enthält einerseits kurzfristige Maßnahmen, mit denen die Bevölkerung sofort entlastet wird und anderseits langfristige, strukturelle Änderungen. Dabei wurden wesentliche Forderungen der Sozialpartner umgesetzt. Die heimischen Unternehmen profitieren von Sofortmaßnahmen im Ausmaß von rund 1 Milliarde Euro. Darin enthalten sind:

  • Strompreiskompensation: Im Jahr 2022 soll die Strompreiskompensation für Unternehmen einen Teil der indirekten CO₂-Kosten rückvergüten, die durch die Weitergabe der Kosten von Treibhausgasemissionen über die Strompreise tatsächlich entstehen. Die Mittel zur Bedeckung der Förderungen sind mit 75 % der Einnahmen aus den Versteigerungserlösen des Jahres 2021 begrenzt.
  • Teuerungsprämien für Arbeitnehmer:innen: Arbeitgeber:innen können im Jahr 2022 oder im Jahr 2023 auf Grund der gestiegenen Preise steuerlich begünstigt zusätzlichen Arbeitslohn auszahlen. Diese “Teuerungsprämien” sind im Kalenderjahr 2022 bzw. 2023 bis zu einem Betrag von insgesamt 3.000 Euro steuerfrei und sozialversicherungsfrei sein, auch sollen keine weiteren Lohnnebenkosten anfallen. Davon sind 1.000 Euro an eine entsprechende kollektive Regelung (lohngestaltende Vorschrift) gebunden, 2.000 Euro können auch einzelnen Arbeitnehmer gewährt werden. Der Deckel von 3.000 Euro soll auch Zahlungen der Mitarbeitergewinnbeteiligung berücksichtigen.
  • Direktzuschuss für energieintensive Unternehmen:  Anti-Teuerungspaket: Unternehmen, die heuer besonders unter den hohen Energiekosten leiden, sollen für das Jahr 2022 mittels eines Zuschusses für Energie entlastet werden. Die genaue Ausgestaltung soll entlang der beihilferechtlichen Möglichkeiten im Befristeten Beihilferahmen der EU-Kommission erfolgen.
  • Verschiebung der CO2-Bepreisung von Juli auf Oktober.

Gleichzeitig kommt es zu strukturellen Entlastungen, die ab 2023 wirken und bis 2026 rund 22 Milliarden Euro ausmachen werden:

  • Abschaffung der kalten Progression
  • Valorisierung der Sozialleistungen
  • Senkung der Lohnnebenkosten (UV-Beitrag um ein Zehntel, FLAF-Beitrag auf 3,7 Prozent).

Weitere – noch heuer wirksame – Entlastungmaßnahmen (Ausmaß: rund 5 Milliarden Euro) Anti-Teuerungspaket:

  • Im August werden 180 Euro für jedes Kind zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt.
  • Im September fließen 300 Euro für Menschen mit geringem Einkommen etwa Sozialhilfebezieher, Arbeitslose und Mindestpensionisten.
  • Im Oktober erhalten alle in Österreich lebenden Erwachsenen 250 Euro Klimabonus plus weitere 250 Euro Teuerungsbonus. Für jedes Kind kommen noch 250 Euro dazu. Das geplante Stufenmodell beim Klimabonus soll erst ab 2023 zum Einsatz kommen.
  • Der erhöhte Familienbonus (2.000 statt 1.500 Euro) und der erhöhte Kindermehrbetrag (550 statt 450 Euro) werden auf das ganze Jahr 2022 vorgezogen. Ursprünglich war Juli 2022 vorgesehen.
  • Einführung eines einmaligen Teuerungsabsetzbetrags für 2022 in Höhe von 500 Euro. Zwischen 1.100 und 1.800 Euro Einkommen greifen die 500 Euro voll, darunter gibt es eine Einschleifung durch den SV-Deckel, darüber eine Einschleifregelung bis 2.500 Euro.
  • Verlängerung des Wohnschirms (Schutz vor Delogierung).
  • Digi-Scheck für Lehrlinge (bis zu 3 mal 500 Euro pro Jahr) wird bis 2024 verlängert.