19 Jan Ausfallsbonus ab 16.2.2020 für Jänner
Ausfallsbonus–Eckpunkte laut BMFAufgrund der Verlängerung des Lockdowns hatdie Regierung den Ausfallbonusals weitere Liquiditätshilfe für Unternehmen vorgesehen.Die aktuelle BMF-Pressemeldunginformiert überdie Eckpunkte des Ausfallbonus:Jedes Unternehmen, das mehr als 40 % Umsatzausfall im Vergleich zumMonatsumsatz in 2019 hat, kann einen Ausfallbonus beantragen. Die Ersatzrate beträgt 30 % des Umsatzausfalls und besteht zurHälfte aus Ausfallsbonus und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000. Der Ausfallbonus ist mit 60.000 Euro pro Monat gedeckelt. Der Ausfallbonus kann jeweils ab dem 16. des Monats in Finanzonline beantragt werden, erstmals ab 16. Februar 2021(Ausfallbonus für Jänner). Der Antrag kann durch den Unternehmer selbst gestellt werden, die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des FKZ 800.000–Antrages.Wir halten Sie am laufenden, sobald weitereInformationen verfügbar sind