28 Jan Ökosoziale Steuerreform 2022 Kalte Progression
Ökosoziale Steuerreform 2022 Kalte Progression
Willkommen im Jahr 2022
Wir hoffen Sie sind alle glücklich und erholt ins neue Jahr gestartet. Das Jahr 2022 lässt mit
Steuersenkungen für alle Steuerpflichtigen aufhorchen. Wir werden dazu in den nächsten Ausgaben
ausführlich berichten. Die Corona Hilfsmaßnahmen gehen in die Verlängerung. Wir prüfen wie
gewohnt selbständig, ob ein Anspruch besteht und melden uns individuell bei jedem einzeln.
Die Ökosoziale Steuerreform geht in die nächste Runde. Die Lohn- und Einkommensteuer von 35% auf 30%,
bzw. von 42% auf 40% reduziert. Zudem wird der Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag von 13% auf 15%
angehoben, die stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer (KÖSt) von 25% auf 23% umgesetzt und ein
neuer Investitionsfreibetrag eingeführt. Familien werden durch die Erhöhung des Familienbonus Plus von
1.500 auf 2.000 € sowie des Kindermehrbetrags von 250 auf 450 € pro Kind und Jahr entlastet.
Im Gesamtzusammenhang der letzten Jahre ist das eine nicht unwesentliche Steuererleichtung für
Unternehmer, die Tarifsenkungen bei der Einkommensteuer sich positiv auf jeden Unternehmer mit Gewinn
auswirken.
Die Reduzierung der KÖSt folgt dem internationalen Trend einen attraktiven Wirtschaftsstandort für
internationale Unternehmen zu schaffen. Durch den Wettbewerb der Nationen um Leistungsträger wird sich
dieser Trend fortsetzen müssen, da die Digitalisierung auch die Verlagerung von Dienstleistungssektoren in
wesentlich günstigere Steuerländer erleichtert.
Die durch die jüngsten pandemischen und weltpolitischen Ereignisse ausgelöste Investitionsträgheit der
inländischen Unternehmen, wird es in Zukunft so noch günstigeren Steuerentlastungen kommen müssen, um
Unternehmen zum investieren zu motivieren.
Der regionale Klimabonus gilt als Abfederung der neuen CO2-Steuer (CO2-Bepreisung), die im Juli 2022
eingeführt wird. Die Höhe des Klimabonus beträgt pro Jahr und Person maximal 200 Euro und mindestens 100
Euro – abhängig vom Wohnsitz. Kinder erhalten je 50 Prozent der Höhe.