02 Sep Senkung der Umsatzsteuer auf 5 Prozent Gastronomie, Beherbergung, Kultur und Publikationen Für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 wurde vom Nationalrat in den Bereichen Gastronomie, Beherbergung, Kultur sowie Publikationen eine Herabsetzung der Mehrwertsteuer auf 5% beschlossen.
Es ermäßigt sich der Steuersatz auf die Abgabe von Speisen und Getränken (alkoholische und nicht-alkoholische). Das betrifft neben den Gastronomiebetrieben auch die Abgabe von Speisen und Getränken in Konditoreien, Bäckereien bzw. Fleischereibetrieben.
Ebenso wird die Umsatzsteuer für Übernachtungen
- in Hotels
- in anderen Beherbergungsbetrieben
- auf Campingplätzen
gesenkt.
Im Publikations- und Kulturbereich sollen die Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe von
- Büchern, Broschüren und ähnliche Drucke
- Zeitungen und andere periodische Druckschriften
- Elektronischen Publikationen
- Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- und Malbücher für Kinder
- Noten, handgeschrieben oder gedruckt
- Kartographische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Wanderkarten
- Gemälde und Zeichnungen, vollständig von Hand geschaffen, Collagen
- Originalstiche, – schnitte und –steindrucke
- Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst
- Tapisserien, handgewebt, nach Originalentwürfen von Künstlern
- Textilwaren für Wandbekleidung nach Originalentwürfen von Künstlern
- Künstlerische Fotografien
unter den 5%-igen Steuersatz fallen.
Für folgende Leistungen findet der ermäßigte Steuersatz ebenso Anwendung:
- Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler
- Leistungen, die regelmäßig mit dem Betrieb eines Theaters verbunden sind
- Veranstaltungen von Theateraufführungen durch andere Unternehmer
- Musik- und Gesangsaufführungen durch Einzelpersonen oder durch Personenzusammenschlüsse, insbesondere Orchester, Musikensembles und Chöre (auch für Veranstaltungen derartiger Musik- und Gesangsaufführungen durch andere Unternehmer)
- Filmvorführungen
- Der Besuch von botanischen oder zoologischen Gärten sowie Naturparks
- Zirkusvorführungen
- Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller
Wir empfehlen die entsprechende Umstellung der Registrierkassen, damit die richtigen Belege an die Kunden übergeben werden können.