07 May Unternehmenskauf Haftungsübernahme
Was ist beim Unternehmenskauf zu beachten?
Es gibt zwei Arten von Unternehmenskäufen. Den share deal und den asset deal. Beim share deal werden idR Anteile an einer GmbH gekauft. Beim asset deal wird idR ein Einzelunternehmen gekauft.
Beim asset deal ist Vorsicht geboten, denn die betrieblichen Schulden des Verkäufers gehen auf den Käufer über. Er haftet für die Schulden des Verkäufers.
Daher ist im Vorfeld zu klären, ob der Verkäufer Schulden beim Finanzamt, SVS, ÖGK und Gemeinde hat. Weiters ob er Schulden bei Lieferanten und Fremdleistern hat. Eventuell bestehen Leasingverbindlichkeiten, die noch offen sind.
Diese Fragen sind im Vorfeld zu klären bevor man einen Unternehmenskaufvertrag abschließt.
Weiters ist noch zu klären, ob eine Betriebsprüfung stattgefunden hat und was ihr Ergebnis war. Eventuell gibt es offene Gerichtsverfahren aus Klagen.
Hat der Betrieb ein Betriebsanlagengenehmigung und ist der Mietvertrag des Betriebes befristet oder unbefristet und kann er ebenfalls übernommen werden.
Alle diese Fragen sind zu klären, bevor man sich über die steuerliche Gestaltung oder die Höhe des Kaufpreises unterhalten kann.
Wir helfen Ihnen gerne alle Fragen professionell zu klären und sie rechtssicher anzuleiten.